Infos rund um das Pflegegeld
Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Erforderlich für die Zuerkennung von zumindest Pflegegeldstufe 1 ist ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat. Die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs wird im Rahmen einer Begutachtung festgelegt.
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Stufe 1 (mehr als 65 Stunden): EUR 162,50
Stufe 2 (mehr als 95 Stunden): EUR 299,60
Stufe 3 (mehr als 120 Stunden): EUR 466,80
Stufe 4 (mehr als 160 Stunden): EUR 700,10
Stufe 5 (mehr als 180 Stunden, und aussergewöhnlicher Pflegeaufwand): EUR 951,00
Stufe 6 (mehr als 180 Stunden und unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen bzw. dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson notwendig): EUR 1.327,90
Stufe 7 (mehr als 180 Stunden und keine zielgerichteten Bewegungen möglich): EUR 1.745,10
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Nähere Infos finden Sie hier
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Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben oder der Meinung sind, dass eine Einstufung zu niedrig erfolgt ist, können Sie uns gerne kontaktieren.
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