Stundenweise Betreuung und Pflege
Versorgung von Kunden mit individueller Betreuung und Pflege
Lassen Sie es sich gut gehen!
Die stundenweise Betreuung und Pflege ist für all jene Menschen gedacht, die ihren Alltag nicht mehr zur Gänze alleine bewältigen können, aber noch keine 24-Stunden-Betreuung brauchen. Dadurch bleibt sowohl die Selbständigkeit als auch die Privatsphäre größtmöglich erhalten.
Genauso richtet sich dieses Angebot an pflegende Angehörige, die sich im Alltag ein wenig unterstützen lassen wollen oder einfach eine kleine Auszeit brauchen.
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Folgende Leistungen werden durch eine Personenbetreuerin im Rahmen des Hausbetreuungsgesetzes, Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes, der Gewerbeordnung sowie weiterer einschlägiger Gesetze und Verordnungen erbracht:
a) Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Zubereitung von Mahlzeiten
Vornahme von Besorgungen
Reinigungstätigkeiten
Durchführung von Hausarbeiten
Durchführung von Botengängen
Sorgetragung für ein gesundes Raumklima
Betreuung von Pflanzen und Tieren
Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern)
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b) Unterstützung bei der Lebensführung:
Gestaltung des Tagesablaufs
Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
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c) Gesellschafterfunktion, insbesondere Gesellschaft leisten
Führen von Konversation
Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte
Begleitung bei Spaziergängen oder Ausflügen
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d) Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über für die betreute Person getätigte Ausgaben
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e) Folgende pflegerische Tätigkeiten dürfen Personenbetreuer im Rahmen der Betreuung ohne Aufsicht durchführen, solange nicht medizinische Gründe vorliegen, die eine Anordnung notwendig machen:
Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme
Unterstützung bei der Körperpflege
Unterstützung beim An-und Auskleiden
Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten
Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen, Transfer